ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER 
ALLROUNDER MOUNTAIN RESORT GMBH & CO. KG

Zu den AGB der allrounder reisen & sport gmbh
Allgemeine Geschäftsbedingungen der allrounder mountain resort gmbh & co. kg 

A. Allgemeine Bestimmungen

I. Die Angebote und Leistungen erfolgen aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit einzelvertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. allrounder mountain resort gmbh & co. kg haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn allrounder mountain resort gmbh & co. kg die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von allrounder mountain resort gmbh & co. kg beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung von allrounder mountain resort gmbh & co. kg steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

III. Für Schäden und Vertragsstörungen jeglicher Art, außer bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wird bei Vorliegen von einfacher Fahrlässigkeit die Haftung auf 250.000,- € bei Sachschäden beschränkt. Alle Ansprüche gegen allrounder mountain resort gmbh & co. kg verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen und nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

IV. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von allrounder mountain resort gmbh & co. kg aufrechnen, diese mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

V. allrounder mountain resort gmbh & co, kg behält sich vor, die Kostendeckung von gegebenen Kreditkartengarantien zu überprüfen.

VI. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von allrounder mountain resort gmbh & co. kg und ggfls. gegen Berechnung mitgebracht werden.

VII. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. allrounder mountain resort gmbh & co. kg bewahrt die Sachen drei Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben, andernfalls darf allrounder mountain resort gmbh & co. kg die Sachen nach Fristablauf vernichten.

VIII. Gutscheine:

  1. Gutscheine sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.
  2. Gutscheine sind übertragbar.
  3. Gutscheine können nicht bar ausgezahlt werden.
  4. Eine Verzinsung des Guthabens erfolgt nicht.
  5. Gutscheine für Kurse, Gastronomische Leistungen und sonstige Pakete können nur nach vorheriger Buchung/Verfügbarkeit eingelöst werden.
  6. Von allrounder angegebene Gültigkeitszeiträume sind bei Leistungs- und Wertgutscheinen verbindlich. Die Gültigkeit bei gekauften Gutscheinen beträgt 3 Jahre. Die Frist beginnt am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.
  7. Der Gutschein muss bei der Einlösung vor Ort und im Original abgegeben werden.
    Kopien können nicht akzeptiert werden.
  8. Gestohlene oder verloren gegangene Gutscheine können nicht ersetzt werden.

IX. Flockenkarte:

Für unsere Flockenkarte gelten die Teilnahmebedingungen, die bei Erstanmeldung zum Programm zeitgleich mit den AGBs und der Datenschutzerklärung akzeptiert werden müssen.

X. Änderungen oder Ergänzungen von vertraglichen Vereinbarungen oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Darüber hinaus gelten die jeweils bei Vertragsabschluss vereinbarten Bedingungen.

XI. Erfüllungs- und Zahlungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von allrounder mountain resort gmbh & co. kg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als im kaufmännischen Verkehr Gerichtsstand der Sitz von allrounder mountain resort gmbh & co. kg.

XII. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

XIII. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

B. Skihalle, Liftanlagen

I. Für Verträge über die Nutzung der Skihalle gelten zusätzlich zu Abschnitt A. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (Abschnitt B).

II. Der Zutritt zur beschneiten Fläche ist nur mit Skiern, Snowboards oder ähnlichen Gleitgeräten (keine Schlitten) gestattet. Die Benutzung der Liftanlagen erfolgt gemäß der ausgehängten Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Technik- und besucherbedingte Wartezeiten außerhalb der Skipiste sind möglich und berechtigen nicht zur Stornierung der gebuchten Leistung oder Forderung einer Erstattung, da die gebuchte Leistung nachgeholt werden kann. Die Eintrittskarte ist nicht übertragbar. Sie verbleibt als wiederverwendbarer Datenträger im Eigentum von allrounder mountain resort gmbh & co. kg. Bei Missbrauch hat allrounder mountain resort gmbh & co. kg das Recht, die Eintrittskarte entschädigungslos einzuziehen.

III. Bei Verlust der Karte und des Kassenbons im Pistenbereich wird die zum Zeitpunkt der Verlustanzeige höchstmögliche Inanspruchnahme der Piste an diesem Tag berechnet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Inanspruchnahme wesentlich kürzer war. Geht nur die Karte auf der Piste verloren, so wird bei Vorlage des Kassenbons an der Nachzahlkasse abgerechnet. Zugangsberechtigungen jeglicher Art sind nicht übertragbar.

IV. Das für die Liftkarte bezahlte Pfand wird innerhalb von 3 Jahren nach letzter Nutzung gegen Vorlage der intakten Liftkarte erstattet.

V. allrounder mountain resort gmbh & co. kg behält sich vor, in Einzelfällen die Nutzung von Dauerkarten aufgrund von Sonderveranstaltungen einzuschränken. In diesen Fällen wird der Kunde mind. 2 Wochen vor der Sonderveranstaltung durch einen Aushang in der allrounder mountain resort gmbh & co. kg informiert.

C. Schneesportschule, Kletterschule

I. Für Verträge über die Teilnahme an den Kursen der Schneesport- und Kletterschule gelten zusätzlich zu Abschnitt A. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (Abschnitt C).

II. allrounder mountain resort gmbh & co. kg kann vom Vertrag zurücktreten und den Kurs absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen bei Gruppenkursen nicht erreicht wird und wenn die Durchführung eines Kurses aus Gründen, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen (z. B. technischer Defekt, Erkrankung des Lehrers) nicht möglich ist. In diesen Fällen wird der Teilnehmer unverzüglich informiert und die Kursgebühr unverzüglich erstattet.

III. Skischuluntericht erfolgt ausschließlich durch die Ski- und Snowboardschule „Alpenpark Neuss“. Sie hat das exklusive Recht zur Durchführung von Veranstaltungen und von Ski- und Snowboardkursen im Alpenpark Neuss. Dritten ist es untersagt entsprechende Dienstleistung im Namen der allrounder Unternehmensgruppe oder im Namen des Alpenpark Neuss anzubieten.

Für eingetragene gemeinnützige Vereine können Ausnahmen erteilt werden. Hierzu ist eine schriftliche Genehmigung seitens der allrounder Unternehmensgruppe erforderlich. Ein Anspruch auf Genehmigung eines Antrags besteht nicht. Der Antrag kann per Mail (info@alpenpark-neuss.de) oder per Post an die Geschäftsadresse der allrounder mountain resort gmbh, An der Skihalle 1, 41472 Neuss gestellt werden. Der Antragssteller muss dazu mindestens die folgenden Angaben machen bzw. folgende Unterlagen beibringen:

  • Vollständige Namen des Vorstands
  • Mitgliednachweis Dachverband
  • Aktuell gültige Satzung
  • Datum/en des Besuchs
  • Vollständige Namen der Lehrkräfte
  • Qualifikationsnachweise der Lehrkräfte
  • Teilnehmerzahl
  • Anzahl der Lehrkräfte

D. Leihmaterial

Für Verträge über die entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Material der allrounder mountain resort gmbh & co. kg an den Kunden gelten zusätzlich zu Abschnitt A. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (Abschnitt D). Das Leihmaterial ist nach Verlassen der Piste und des Kletterparks unverzüglich zurückzugeben. Bei einem Versuch, Leihmaterial aus dem Gebäude zu entwenden, wird – auch im Interesse der ehrlichen Kunden – ohne Einschränkung Strafanzeige erstattet. Bei Beschädigungen ist allrounder mountain resort gmbh & co. kg berechtigt, als pauschale Entschädigung 50 % des Neuwertes des Leihmaterials zu verlangen. allrounder mountain resort gmbh & co. kg behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist.

E. Kletterpark

Für Verträge über die Nutzung des Kletterparks gelten zusätzlich zu Abschnitt A. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (Abschnitt F). Es gelten die Nutzungshinweise, die am Eingang zum Kletterpark aushängen. Es darf nur die von allrounder mountain resort gmbh & co. kg ausgegebene Leihausrüstung eingesetzt werden. Diese darf während des Aufenthaltes im Kletterpark nicht abgelegt werden. Einsetzender Regen führt nicht zwingend zur Schließung der Anlage. Bei wetterbedingtem Schließen des Kletterparks erhält der Kunde die Möglichkeit, den nicht genutzten Anteil des Tickets nachzuholen.

F. Almgolf und FunFußball

Für Verträge über die Nutzung der Almgolf-Anlage sowie der Fun Fußball-Anlage gelten zusätzlich zu Abschnitt A. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (Abschnitt G). Es gelten die Nutzungshinweise, die am Eingang zur Almgolf-Anlage bzw. am Eingang zur Fun Fußball-Anlage aushängen. Das Spiel kann auch bei einsetzendem Regen weiter geführt werden und führt nicht zwingend zur Schließung der Anlage. Bei wetterbedingtem Schließen der Almgolf- oder der FunFußball-Anlage erhält der Kunde die Möglichkeit, den nicht genutzten Anteil des Tickets nachzuholen.

G. Hotel

I. Geltungsbereich

  1. Für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von allrounder mountain resort gmbh & co. kg (Hotelaufnahmevertrag) gelten zusätzlich zu Abschnitt A. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (Abschnitt H. Hotel).
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von allrounder mountain resort gmbh & co. kg. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ist abbedungen, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

  1. Vertragspartner sind allrounder mountain resort gmbh & co. kg und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er allrounder mountain resort gmbh & co. kg gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern allrounder mountain resort gmbh & co. kg eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Rechnungsversand, Aufrechnung

  1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  2. allrounder mountain resort gmbh & co. kg kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung von allrounder mountain resort gmbh & co. kg oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen von allrounder mountain resort gmbh & co. kg erhöht.
  3. allrounder mountain resort gmbh & co. kg ist berechtigt, bei oder nach Vertragsschluss oder während des Aufenthaltes des Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  4. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die allrounder mountain resort gmbh & co. kg berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  5. Die allrounder mountain resort gmbh & co. kg ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziff. III. Nr. 6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziff. III. Nr. 6 und/oder Ziff. III. Nr. 7 geleistet wurde.
  6. allrounder mountain resort gmbh & co. kg behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail als PDF in Rechnung zu stellen.
  7. Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail durch allrounder mountain resort gmbh & co. kg ordnungsgemäß an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an allrounder mountain resort gmbh & co. kg (z.B. Abwesenheitsnotizen) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der allrounder mountain resort gmbh & co. kg aufrechnen oder verrechnen.

IV. Abbestellung, Stornierung des Kunden und Nichtinanspruchnahme der Leistungen von allrounder mountain resort gmbh & co. kg

  1. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern auf Grund von Abbestellung, Stornierung oder bei Nichterscheinen des Kunden hat allrounder mountain resort gmbh & co. kg die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  2. Werden Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann allrounder mountain resort gmbh & co. kg die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt von allrounder mountain resort gmbh & co. kg

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist allrounder mountain resort gmbh & co. kg in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von allrounder mountain resort gmbh & co. kg unter Setzung einer Frist auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder gemäß oben Ziff. III Nr. 3 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von allrounder mountain resort gmbh & co. kg gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist allrounder mountain resort gmbh & co. kg ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist allrounder mountain resort gmbh & co. kg berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
    • höhere Gewalt oder andere von allrounder mountain resort gmbh & co. kg nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    • allrounder mountain resort gmbh & co. kg begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von allrounder mountain resort gmbh & co. kg in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von allrounder mountain resort gmbh & co. kg zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen oben Ziff. I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt von allrounder mountain resort gmbh & co. kg entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  5. Sollte bei einem Rücktritt von allrounder mountain resort gmbh & co. kg ein Schadensersatzanspruch gegen den Kunden entstehen, so kann allrounder mountain resort gmbh & co. kg den Anspruch pauschalieren. Ziff. IV. Nr. 2 gilt entsprechend. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann allrounder mountain resort gmbh & co. kg aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass allrounder mountain resort gmbh & co. kg kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Hotel-Gutscheine

  1. Gutscheine sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.
  2. Gutscheine sind übertragbar.
  3. Gutscheine können nicht bar ausgezahlt werden.
  4. Eine Verzinsung des Guthabens erfolgt nicht.
  5. Hotelgutscheine können nur nach vorheriger Anfrage und nach Verfügbarkeit eingelöst werden.
  6. Von allrounder angegebene Gültigkeits- und Buchungszeiträume sind bei Leistungs- und Produktgutscheinen verbindlich. Die Gültigkeit bei gekauften Gutscheinen beträgt 3 Jahre. Die Frist beginnt am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.
  7. Der Gutschein muss bei der Einlösung vor Ort und im Original abgegeben werden.
    Kopien können nicht akzeptiert werden.
  8. Gestohlene oder verloren gegangene Gutscheine können nicht ersetzt werden.

VIII. weitere Haftung von allrounder mountain resort gmbh & co. kg

  1. Für eingebrachte Sachen haftet allrounder mountain resort gmbh & co. kg dem Kunden beschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB (§ 702 BGB). allrounder mountain resort gmbh & co. kg empfiehlt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten im verschlossenen Zimmersafe aufzubewahren. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich allrounder mountain resort gmbh & co. kg Anzeige macht (§ 703 BGB). Die Haftung besteht nur, wenn die Zimmer oder Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren.
  2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet allrounder mountain resort gmbh & co. kg nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Abschnitt A Ziff. II. und III. gelten entsprechend.
  3. Weckaufträge werden von allrounder mountain resort gmbh & co. kg mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. allrounder mountain resort gmbh & co. kg übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Abschnitt A Ziff. II. und III. gelten entsprechend.

H. Veranstaltungen

I. Geltungsbereich

  1. Für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett und Veranstaltungsräumen von allrounder mountain resort gmbh & co. kg zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen von allrounder mountain resort gmbh & co. kg. gelten zusätzlich zu Abschnitt A. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (Abschnitt I. Veranstaltungen).
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufsoder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von allrounder mountain resort gmbh & co. kg, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

II. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung

  1. Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern allrounder mountain resort gmbh & co. kg eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Rechnungsversand, Aufrechnung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften zu zahlen.
  2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  3. allrounder mountain resort gmbh & co. kg ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Preise maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise anzupassen. Diese Anpassung wird den Vertragspartnern in Textform mitgeteilt.
  4. allrounder mountain resort gmbh & co. kg ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  5. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist allrounder mountain resort gmbh & co. kg berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 3 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  6. allrounder mountain resort gmbh & co. kg behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail als PDF in Rechnung zu stellen.
  7. Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail durch allrounder mountain resort gmbh & co. kg ordnungsgemäß an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an allrounder mountain resort gmbh & co. kg (z.B. Abwesenheitsnotizen) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der allrounder mountain resort gmbh & co. kg aufrechnen oder verrechnen.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  1. Stimmt allrounder mountain resort gmbh & co. kg einem kostenfreien Rücktritt des Kunden nicht zu, sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung von allrounder mountain resort gmbh & co. kg zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Ein schriftlich vereinbartes Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn dieser nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber allrounder mountain resort gmbh & co. kg ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 2 vorliegt.
  3. Storniert der Kunde die vereinbarten Leistungen, ist allrounder mountain resort gmbh & co. kg berechtigt, die im Vertrag kommunizierten Ausfallkosten in Rechnung zu stellen. Sollte keine individuelle Vereinbarung getroffen worden sein, ist ist allrounder mountain resort gmbh & co. kg berechtigt, zuzüglich zur Raummiete 35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei einer Stornierung bis 28 Tage vor dem Veranstaltungstermin 70% des Verzehrumsatzes.
  4. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt von allrounder mountain resort gmbh & co. kg

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist allrounder mountain resort gmbh & co. kg in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfragen von allrounder mountain resort gmbh & co. kg auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder gemäß oben Ziff. III Nr. 3 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von allrounder mountain resort gmbh & co. kg gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist allrounder mountain resort gmbh & co. kg ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist allrounder mountain resort gmbh & co. kg berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls - höhere Gewalt oder andere von allrounder mountain resort gmbh & co. kg nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; - Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; - dass allrounder mountain resort gmbh & co. kg begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von allrounder mountain resort gmbh & co. kg in der Öffentlichkeit gefährden können, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von allrounder mountain resort gmbh & co. kg zuzurechnen ist, - ein Verstoß gegen obige Klausel Ziff. I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt von allrounder mountain resort gmbh & co. kg entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt von allrounder mountain resort gmbh & co. kg ein Schadensersatzanspruch von allrounder mountain resort gmbh & co. kg gegen den Kunden bestehen, so kann allrounder mountain resort gmbh & co. kg gemäß oben Ziff. IV. 3.-6. den Anspruch pauschalieren. Abschnitt A. Ziff. II. und III. gelten entsprechend.

VI. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

  1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn allrounder mountain resort gmbh & co. kg mitgeteilt werden; sie bedarf ihrer schriftlichen Zustimmung.
  2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird von allrounder mountain resort gmbh & co. kg bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern. Dabei sind Ersparnisse des Kunden durch die eingeräumte Toleranz von 5 % mit einzubeziehen.
  3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt allrounder mountain resort gmbh & co. kg diesen Abweichungen zu, so kann allrounder mountain resort gmbh & co. kg die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, dass allrounder mountain resort gmbh & co. kg trifft ein Verschulden.

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit allrounder mountain resort gmbh & co. kg für den Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt allrounder mountain resort gmbh & co. kg von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von allrounder mountain resort gmbh & co. kg bedarf ihrer schriftlichen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretenden Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von allrounder mountain resort gmbh & co. kg gehen zu Lasten des Kunden, soweit allrounder mountain resort gmbh & co. kg diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann allrounder mountain resort gmbh & co. kg pauschal erfassen und berechnen.
  3. Der Kunde ist mit Zustimmung von allrounder mountain resort gmbh & co. kg berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann allrounder mountain resort gmbh & co. kg eine Anschlussgebühr verlangen.
  4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen von allrounder mountain resort gmbh & co. kg ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
  5. Störungen an vom allrounder mountain resort gmbh & co. kg zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das allrounder mountain resort gmbh & co. kg diese Störungen nicht zu vertreten hat.
  6. Für Veranstaltungen notwendige behördliche Genehmigungen oder Auflagen hat sich der Kunde auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und Verpflichtungen.

IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Abschnitt A. Ziff. II. und III. gelten entsprechend
  2. Mitgebrachtes Material hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. allrounder mountain resort gmbh & co. kg ist berechtigt, ggf. einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, ist allrounder mountain resort gmbh & co. kg berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit allrounder mountain resort gmbh & co. kg abzustimmen.
  3. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf allrounder mountain resort gmbh & co. kg die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann allrounder mountain resort gmbh & co. kg für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  4. Für eingebrachte Sachen haftet allrounder mountain resort gmbh & co. kg dem Kunden beschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB (§ 702 BGB). Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich allrounder mountain resort gmbh & co. kg Anzeige macht (§ 703 BGB). Die Haftung besteht nur, wenn die Zimmer, Tagungsräume oder Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren, bei Geld- und Wertsachen nur bei Unterbringung im hoteleigenen Safe.
  5. Zurückgebliebene Gegenstände des Kunden werden auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. allrounder mountain resort gmbh & co. kg bewahrt die Gegenstände auf Kosten des Kunden drei Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben, andernfalls darf allrounder mountain resort gmbh & co. kg die Sachen nach Fristablauf vernichten.

X. Haftung des Kunden für Schäden
Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

Angaben zu Be- und Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Transparenzgebot Art. 12 ff DSGVO

Zweckbestimmung

Unser Unternehmen be- und verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Aufnahme und auftragsgebundenen Erfüllung von Geschäftsbeziehungen. Betroffen sind alle Datenkategorien zur Erfüllung vorvertraglicher und vertraglicher Verpflichtungen. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur dann, wenn dies zur Erfüllung des Geschäftszweckes notwendig ist. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte auch in Drittländern mit unklarem Datenschutzniveau (i.d.R. Länder außerhalb der EU), die nicht am Geschäftszweck beteiligt sind, erfolgt nicht oder nur dann, wenn die Einwilligung des Betroffenen vorliegt.

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt dabei im Rahmen des rechtlich Zulässigen gem. Art. 5 und 6 DSGVO. Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so steht der betroffenen Person gem. Art 12 ff DSGVO und nach Maßgabe von § 32 BDSG das Recht auf transparente Information zu. Grundsätzlich werden nur solche Informationen verarbeitet und genutzt, die zur betrieblichen Aufgabenerfüllung erforderlich sind und in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verarbeitungszweck stehen. Hierbei werden die besonderen Voraussetzungen für die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO und den § 22 ff BDSG beachtet. Die Be- und Verarbeitung sensibler Daten ist gem. DSGVO ausschließlich unter dem Grundsatz des Erlaubnisvorbehaltes oder bei Vorlage einer gesetzlichen Grundlage gestattet.

Die Rechte Betroffener

Gemäß Art. 15 ff DSGVO haben Betroffene das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch gegen die Be- und Verarbeitung Ihrer Daten.

Weiterhin haben Betroffene gem. Art. 13 Absatz 2 Punkt c DSGVO das Recht auf Widerruf der Einwilligung zur Be- und Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Zukunft falls die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 a oder Art. 9 Abs. 2 a DSGVO beruht. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dabei nicht berührt.

Ein Widerruf sowie die Nichtbereitstellung der erforderlichen Daten hat jedoch in der Regel zur Folge, dass der Zweck, für den die Daten erhoben wurden bzw. werden müssten, nicht erfüllt werden kann. Für die Wahrnehmung der Rechte ist die Schriftform erforderlich. Kontaktieren Sie uns dazu bitte per E-Mail unter datenschutz@alpenpark-neuss.de

Löschung von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn der Zweck für die Speicherung entfällt und keine Rechtsnorm (z.B. zur gesetzlichen Aufbewahrungsfrist) die Beibehaltung der Daten vorschreibt. Es gelten die Vorgaben des Art. 17 DSGVO in Verbindung mit § 35 BDSG. Sofern die Löschung durch gesetzliche, vertragliche oder handels- bzw. steuerrechtliche Gründe nicht möglich ist, kann eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten auf Wunsch des Betroffenen erfolgen. Für die Wahrnehmung des Rechtes ist die Schriftform erforderlich.

Das Recht des Betroffenen auf Datenübertragbarkeit

Das Unternehmen stellt das Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO sicher. Jeder Betroffene hat das Recht eine Kopie seiner pb-Daten in einem üblichen maschinenlesbaren Dateiformat zu erhalten.

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und des BDSG

allrounder mountain resort GmbH & co. kg
acikgoez@alpenpark-neuss.de

Datenschutzbeauftragter des Unternehmens

Hermann J. Janz, c/o Janz Consulting
Schevenstr. 18, 01326 Dresden

Beschwerderecht

Jeder Betroffene hat gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde des Landes. Der Landesdatenschutzbeauftragte ist unter E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de erreichbar.